Häufiger, als wir denken, wird die folgende Frage aufgeworfen: Warum muss ein Designer für die Logoentwicklung eines Weltkonzerns eine höhere Gebühr verlangen als für das Logo eines Blumenladens im Dorf, obwohl der Designer die gleiche Zeit für die Kreation aufgewendet hat?
In der Praxis können auch die folgenden Situationen auftreten, wie z.B. ein Firmeninhaber, der sich darüber ärgert, warum er für etwas bezahlen soll, das Nutzungsrechte genannt wird, obwohl er den Designer ohnehin schon beauftragt hat? Diese Missverständnisse entstehen meist durch Unwissenheit.
Dieser Artikel beantwortet einige wichtige Fragen auf dem Gebiet der Nutzungsrechte von Design und Designvorschlägen, so dass Missverständnisse vermieden werden können. Solche Nutzungsrechte existieren, um sowohl den Designer und seine kreative Arbeit als auch das Unternehmen, das eine visuelle Grundlage benötigt, um seine einzigartige Anerkennung weiter auszubauen, zu schützen.
Es gibt eine spezielle Tabelle, die als Grundlage für Kalkulationen dient, die auf einigen wenigen Kriterien basieren. Quelle: AGD
Die Gesamtvergütung für Designarbeiten setzt sich aus zwei Variablen zusammen – der Vergütung für die kreative Arbeit und der Nutzungsvergütung. Die Gestaltungsgebühr ist einfach. Sie wird auf der Grundlage des Stundenhonorars und der für die Entwicklung der kreativen Arbeit aufgewendeten Stunden berechnet. Wie und warum das Nutzungshonorar zustande kommt, ist etwas erklärungsbedürftiger.
Grundsätzlich ist die gesonderte Ausweisung der Nutzungsgebühr ein Werkzeug, um die Wertschöpfung, die dem Ergebnis der kreativen Arbeit erzielt wird, in die Kalkulation mit einzubeziehen.
Die vier Nutzungsfaktoren
Es gibt vier Nutzungsfaktoren und jeder von ihnen hat einen festgelegten Optionensatz – der Nutzungsumfang, das Nutzungsgebiet, die Nutzungsdauer und die Nutzungsintensität. Jeder von ihnen spielt eine Rolle in der endgültigen Berechnung und hat seinen zusätzlichen Koeffizienten. Die nachstehende Absätze zeigt das Kerngebiet der einzelnen Nutzungsrechte und gibt die verschiedenen Koeffizienten an.
Nutzungsumfang
Der Nutzungsumfang ist in einfach (NF 0.2) oder ausschließlich (NF 1.0) unterteilt. „Einfach“ bedeutet, dass der Auftraggeber das Design verwenden kann, der Designer kann aber auch anderen Personen Nutzungsrechte einräumen. Hat der Auftraggeber jedoch das ausschliessliche Nutzungsrecht erworben, kann er allein das Design exklusiv nutzen. Dies ist die bevorzugte Option, die z.B. für jedes Firmenlogo verwendet werden kann. Ansonsten sollt ihr nicht überrascht sein, wenn ihr dasselbe aussehende Logo, das ihr für eure Firma haben, auch als Logo für viele andere Firmen sehen.
Nutzungsgebiet
Das Nutzungsgebiet wird nach den Kriterien regional (NF 0.1), national (NF 0.3), europaweit (NF 1.0) und weltweit (NF 2.5) differenziert. Wobei die Website einer Bäckerei theotisch weltweit erreichbar ist, aber dennoch als „regional“ eingestuft ist.
Nutzungsdauer
Der Nutzungsdauer ist oft auf ein (NF 0,1), fünf (NF 0,3) oder zehn (NF 0,5) Jahre begrenzt. In der Regel übertragen wir unseren Kunden jedoch das Nutzungsrecht für einen unbegrenzten Zeitraum ohne Aufpreis, da wir alles andere für unpraktikabel halten.
Nutzungsintensität
Dies bezieht sich auf die Arten der Nutzung eines Werkes. Die Nutzungsintensität wird in vier Stufen unterteilt: gering (NF 0,1), mittel (NF 0,3), groß (NF 0,7) und umfangreich (NF 1,0). Bei der Wahl dieses Kriteriums sollte darauf geachtet werden, wie oft das Design verwendet werden sollte. Benötigt der Kunde z.B. die Illustration nur für eine einmalige Flyer-Kampagne oder wird sie in zahlreichen verschiedenen Print- und Online-Publikationen, Druck auf verschiedenen Arbeitskleidern usw. verwendet?
Urheberrechte-Beispiel kalkulieren
Logo-Design
Stundensatz: 95,00 € * (nur ein *Beispiel-Stundensatz)
Entwurf / Kreativleistung Zeitaufwand: 8 Std.
Nutzungsfaktoren:
Nutzungsumfang – ausschließlich (1.0)
Nutzungsgebiet – regional (0.1)
Nutzungsdauer – 5 Jahre (0.3)
Nutzungsintensität – mittel (0.3)
Gesamtsumme: 95.00*8 + (95.00*8)*1.7 = 2.052,00 €
Nutzungsrechte & Pixa Media
Wie funktioniert es, wenn ihr sich für eine Zusammenarbeit mit Pixa Media entscheidet?
Der Nutzungsdauer wird mit einem 1-Jahres-Koeffizienten berechnet und auf alle unsere grafischen Gestaltungsarbeiten wie Logos, Flyer, Plakate, Gutscheine, Broschüren zeitlich unbegrenzt übertragen. Der Nutzungsumfang für die gleichen Arten von Designarbeiten ist meist als ausschließlich berechnet. Das bedeutet, dass wir niemandem außer dem einzelnen Kunden Nutzungsrechte einräumen dürfen. Wenn ihr ein lokales Geschäft wie z.B. einen Friseursalon, ein Blumen- oder Lebensmittelgeschäft habt usw., benötigt ihr nur regionale Rechte und könnt so Geld sparen, da ihr nicht unbedingt für nationale oder europäische Rechte zahlen müsst. Die Nutzungsrechte können immer dann erweitert werden, wenn der Kunde sie benötigt. Wir behalten uns das Recht vor, das Werk zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen.
Wenn ihr weitere Fragen habt, kontaktiert uns einfach. Wir freuen uns auf euch.